OF91.60-P-1000-18A Kundenerklärung, Austausch Fahrerairbag, Beifahrerairbag, Bescheinigung    

Airbags von Fahrzeugen, welche vor Januar 1992 produziert wurden, müssen nach 15 Jahren zu Lasten des Kunden erneuert werden, da ansonsten die korrekte Funktion der Airbags dieser Ausführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Es besteht die Möglichkeit, dass durch den Alterungsprozess der Luftsack nicht korrekt oder nur teilweise aufgeblasen wird. Dadurch kann bei einem Unfall der Airbag den vorgesehenen Schutz nicht bieten, so dass erhebliche Verletzungen des Fahrers oder Beifahrers eintreten können.

Das Verfalldatum des Airbags ist als Aufkleber am Handschuhkastendeckel innen oder an der B-Säule, Fahrerseite unterhalb des Schließkeiles oder als Hinweis in der Betriebsanleitung ersichtlich.
  Informationsblatt / Erklärung
  Airbags von Fahrzeugen der Produktion ab Januar 1992 müssen nicht mehr erneuert werden. Neue Technologien der Airbagmodule von Fahrer-, Beifahrerairbag sowie Side- und Windowbag ermöglichen eine lebenslange Funktionssicherheit und dadurch den Entfall des Verfalldatums.

Zu Erneuern sind der Fahrerairbag und, wenn vorhanden, auch der Beifahrerairbag.
Das Erneuern des Airbagsteuergerätes ist nicht erforderlich.

Wir bitten Sie, die Kunden, welche noch Fahrzeuge mit Airbags vor der Produktion Januar 1992 besitzen und die Werkstatt aufsuchen, auf die Erneuerung des Airbags hinzuweisen. Dies lassen Sie sich auf der Erklärung 1 bestätigen. Zusätzlich ist noch die Erklärung 2 auszufüllen und zu unterzeichnen.

Die Erklärung ist den Fahrzeugakten der Niederlassung oder des Vertragshändlers beizufügen.